Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des BEP
Im Überblick
Im Zuge der SGB VIII-Reform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die zukünftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe in §45 Abs.2 Nr. 4 SGB VIII formuliert.
Darüber hinaus besteht der Auftrag und die Empfehlung für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzkonzepte zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.
Die verschiedenen Angebote des Landes, die die Praxis bei der Implementierung des BEP vor Ort begleiten und unterstützen, bieten schon jetzt eine gute Grundlage zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes.
Allerdings gibt es bisher kein Angebot, dass die hierbei Beteiligten Akteure, insbesondere auf Steuerungsebene zusammenbringt, um Einrichtungen konkret bei der Konzeption und Umsetzung eines Schutzkonzeptes zu unterstützen.
Zielgruppen der Qualifizierung
Um die Praxis zielgerichtet und praxisnah bei der Konzeption eines Gewaltschutzkonzeptes zu unterstützen, ist dieser Kurs für alle beteiligten Akteure der Steuerungsebene, die mit der Erstellung und ggf. Prüfung dieser Konzepte betraut sind, geöffnet. Insbesondere ist dieser Kurs für folgende Akteure geeignet:
Beschreibung & Rahmen
Dieser Kurs nimmt gezielt die Konzeption und Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes auf der Grundlage des BEP in den Blick und unterstützt die Teilnehmenden inhaltlich bei der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung. Folgende Inhalte werden dabei besonders in den Blick genommen:
Der Kurs zum Thema „Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des BEP“ umfasst vier Kurstage, sowie einen Reflexionstag.
Für teilnehmende BEP- und SP-Kita-Fachberatungen mit Grundqualifizierung gilt dieser Kurs als Aufbauqualifizierung im Sinne des HKJGB.
Die Ziele des Kurses:
Die Teilnehmenden…
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