Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des BEP

 

Im Überblick 

 

 

 

Im Zuge der SGB VIII-Reform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die zukünftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe in §45 Abs.2 Nr. 4 SGB VIII formuliert.

 

Darüber hinaus besteht der Auftrag und die Empfehlung für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzkonzepte zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.

 

Die verschiedenen Angebote des Landes, die die Praxis bei der Implementierung des BEP vor Ort begleiten und unterstützen, bieten schon jetzt eine gute Grundlage zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes.

 

Allerdings gibt es bisher kein Angebot, dass die hierbei Beteiligten Akteure, insbesondere auf Steuerungsebene zusammenbringt, um Einrichtungen konkret bei der Konzeption und Umsetzung eines Schutzkonzeptes zu unterstützen.

 

Zielgruppen der Qualifizierung

Um die Praxis zielgerichtet und praxisnah bei der Konzeption eines Gewaltschutzkonzeptes zu unterstützen, ist dieser Kurs für alle beteiligten Akteure der Steuerungsebene, die mit der Erstellung und ggf. Prüfung dieser Konzepte betraut sind, geöffnet. Insbesondere ist dieser Kurs für folgende Akteure geeignet:

  • BEP- und SP-Kita-Fachberatungen
  • Fachberatungen
  • Leitungen von Kitas
  • Trägervertretungen von Kitas 
  • Jugendämter (Fachaufsichten)

Beschreibung & Rahmen

Dieser Kurs nimmt gezielt die Konzeption und Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes auf der Grundlage des BEP in den Blick und unterstützt die Teilnehmenden inhaltlich bei der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung. Folgende Inhalte werden dabei besonders in den Blick genommen:

  • Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen
  • Darstellung der formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Gewaltschutzkonzept
  •  ko-konstruktive Erarbeitung der Kultur und Haltung auf der Grundlage der Philosophie des BEP
  • Erarbeitung der notwendigen Schritte auf der Steuerungsebene, wie z.B. partizipative Prozesse zur Umsetzung des Konzepts in Teams initiieren und begleiten
  • praktische und formale Hinweise zur Umsetzung (Projektmanagement)
  • Besprechung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und Synergien nutzende Umsetzung und Implementierung

Der Kurs zum Thema „Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des BEP“ umfasst vier Kurstage, sowie einen Reflexionstag.

  • Die vier Kurstage werden in ganzen oder halben Tagen angeboten mit zwei Praxisphasen.
  • Ein Jahr nach Abschluss des Kurses wird ein Reflexionstag für alle Teilnehmenden kursübergreifend angeboten. Der Reflexionstag soll Kollegiale Beratung und Fallarbeit anbieten und hat das Ziel, alle Kursteilnehmenden hessenweit zu vernetzen.

Für teilnehmende BEP- und SP-Kita-Fachberatungen mit Grundqualifizierung gilt dieser Kurs als Aufbauqualifizierung im Sinne des HKJGB.

Die Ziele des Kurses:

Die Teilnehmenden…

  • kennen die rechtlichen und formalen Anforderungen an ein Gewaltschutzkonzept
  • entwickeln ein tieferes Verständnis für die Aufgaben, Rollen und Zuständigkeiten aller am Gewaltschutzkonzept beteiligten Akteurinnen und Akteure 
  • können die verschiedenen Aspekte aus dem Gewaltschutzkonzept mit den Inhalten des BEP verknüpfen
  • erlangen ein vertieftes Verständnis für die Themen Kinderschutz, Kinderrechte, Kindeswohl und Grenzverletzungen und werden hierfür sensibilisiert
  • wissen, wie eine vernetzte Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren gelingen kann
  • erwerben Handlungskompetenzen, um die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes konkret in die eigene Praxis umsetzen zu können
  • erwerben verschiedenen methodische Kompetenzen, um das Gewaltschutzkonzept in der eigenen Struktur (weiter)entwickeln, analysieren und evaluieren zu können

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