Kollegiale Teamarbeit für die Gestaltung von Erziehung- und Bildungsprozessen nutzen

 

 

 

 

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 „Organisationsziele in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen können nur dann wirksam erreicht

werden, wenn sie vom gesamten Personalteam – Leitung und Kolleginnen und Kollegen – getragen

werden.“ BEP S. 111 

 

An jedes Team werden spezifische Anforderungen gestellt, von Seiten der Leitung, des Träger, von

Seiten der Fachkräfte, aber auch von den Kindern und Eltern. Um diesen Anforderungen bestmöglich

gerecht zu werden, sind bestimmte Kriterien in der Zusammenarbeit besonders wichtig. Die Qualität

der Zusammenarbeit und die eigene Kompetenz in Bezug auf die Zusammenarbeit können durch

gezieltes Training weiterentwickelt werden. 

 

Mögliche Ziele können sein:

      Ihr Teamverhalten zu reflektieren in Bezug auf Effizienz, Wirksamkeit, Ressourcenorientierung und Zielerreichung entsprechend des Leitbilds Ihrer Organisation, Visionen zu entwickeln und die Fachkräfte durch positives Denken und Handeln zu motivieren

      neue Organisations- und Bildungskonzepte etablieren

      einen partizipativen Stil zu erlernen

      Transparenz herzustellen

      Ziele klar und kontrollierbar zu vermitteln

      Konstruktive Rückmeldungen zu geben

      ein von Wertschätzung und Achtsamkeit geprägtes Klima zu schaffen oder zu erhalten

      Konflikte kooperativ zu lösen 

      ganzheitliche Problemlösestrategien zu entwickeln

      Handlungsalternativen zu entwickeln

      sich in Ihrer Rolle als Fachkraft bestätigt und sicher zu fühlen sowie

      eine leistungsfähige Institution mit gesunden Fachkräften zu haben.

„Fachkräfte von hoher Professionalität tragen maßgeblich zur pädagogischen Qualität der Kindertageseinrichtung bei und erhöhen die Lernchancen der Kinder. Eine hohe Professionalisierung der Fachkräfte trägt maßgeblich zur pädagogischen Qualität der Einrichtung und somit zum Gelingen wichtiger Bildungs- und Lernprozesse bei.“ BEP S. 37

 

  • Die Veranstaltung ist als Fortbildung nach dem BEP im Sinne der BEP-

    Qualitätspauschalen für Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit der Anerkennungs- Nr. SYSLOC-FK560-2187 anerkannt.